Rechtlicher Hinweis: Bürodienstleistung‑Fiedler erbringt ausschließlich kaufmännische Dienstleistungen. Nach § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes sind wir zur Hilfeleistung in Steuersachen – wie dem Buchen laufender Geschäftsvorfälle und der laufenden Lohnabrechnung – berechtigt, jedoch bieten wir keine Steuer- oder Rechtsberatung an.